Estland hat vorgeschlagen, sein Verbot von Aromen in E-Zigaretten zu verschärfen und für Nikotinbeutel einen Nikotingrenzwert von 4 mg pro Gramm festzulegen – dies im Rahmen umfassender neuer Vorschriften für rauchfreie Nikotinprodukte.
Der Gesetzentwurf würde E-Zigaretten und Nikotinbeutel auf Tabak- und Mentholaromen beschränken, die aus einer von der Regierung genehmigten Liste von Inhaltsstoffen hergestellt werden. Süße, fruchtige und andere Aromen wären verboten.
Die Nikotinobergrenze würde für Nikotinbeutel sowie für eine breitere Palette von Produkten gelten, darunter Nikotinstreifen, Nikotinsprays, erhitzbare Nikotinstäbchen und nikotinhaltige erhitzbare Kräuterstäbchen. Produkte und Verpackungen, die so gestaltet sind, dass sie für Kinder oder Jugendliche besonders attraktiv wirken, würden ebenfalls verboten.
Der Vorschlag hat am 28. Juli eine erste Konsultationsphase mit Regierungsstellen und interessierten Organisationen abgeschlossen. Er muss noch den estnischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.
Sollten die neuen Vorschriften zu Aromen und Nikotinanteilen genehmigt werden, sollen sie am 1. Januar 2028 in Kraft treten, sodass die Hersteller Zeit haben, ihre Produkte anzupassen, und die Einzelhändler Zeit haben, ihre bestehenden Lagerbestände zu verkaufen.
Die bestehenden Vorschriften für Aromen würden verschärft
Das estnische Recht verbietet bereits den Einsatz von Aromastoffen in nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Liquids, mit Ausnahme von Tabak und Menthol.
Die Regierung führt jedoch an, dass diese weit gefassten Kategorien es den Herstellern ermöglicht haben, zahlreiche Kombinationen von Chemikalien zu verwenden und ihre Produkte dennoch als Produkte mit Tabak- oder Mentholgeschmack zu bezeichnen. Dies hat zu Auseinandersetzungen zwischen den Unternehmen und der Gesundheitsbehörde des Landes darüber geführt, welche Inhaltsstoffe den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das neue System würde diese Flexibilität durch eine feste Liste zulässiger Stoffe ersetzen.
In einem Entwurf für eine Ministerialverordnung werden 16 Inhaltsstoffe genannt, die zur Herstellung eines Tabakgeschmacks verwendet werden könnten, sowie acht zugelassene Menthol-Inhaltsstoffe, darunter verschiedene Formen von Menthol, Pfefferminzöl und Grüne-Minze-Extrakt.
Aus Regierungsdaten geht hervor, dass lediglich 22 Prozent der derzeit auf dem estnischen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Produkte bereits die vorgeschlagenen Anforderungen erfüllen. Einige Produkte müssten daher neu formuliert oder vom Markt genommen werden.
Aus dem erläuternden Dokument geht hervor, dass 26 der 33 im Jahr 2025 eingereichten Meldungen zu E-Liquids Inhaltsstoffe enthielten, die vom Gesundheitsamt als problematisch eingestuft wurden.
Die Festigkeit der Beutel würde stark abnehmen
Der vorgeschlagene Grenzwert für Nikotinbeutel ist als Konzentration von 4 mg pro Gramm Beutelmischung festgelegt und nicht als Gesamtmenge an Nikotin in jedem Beutel. Die von einem einzelnen Beutel abgegebene Menge würde daher von dessen Gewicht abhängen.
Die Regierung erklärt, sie habe sich bei der Festlegung des Grenzwerts an den in dem Nachbarland Lettland eingeführten Vorschriften orientiert und wolle verhindern, dass Produkte mit sehr hohem Alkoholgehalt auf den Markt gelangen.
Als Beispiel nennt das erläuternde Dokument einen in Estland verkauften Beutel mit Passionsfruchtgeschmack, der 50 mg Nikotin pro Gramm enthält. Diese Konzentration entspricht dem 12,5-Fachen des vorgeschlagenen Grenzwerts.
Zusätzlich zur Obergrenze für den Nikotingehalt wäre es verboten, dass Beutel und andere betroffene Nikotinprodukte andere Aromen als Tabak oder Menthol enthalten.
Der Gesetzentwurf würde zudem Vitamine, Koffein, Taurin und andere Stimulanzien verbieten, ebenso wie Inhaltsstoffe, die die Nikotinaufnahme fördern oder den Eindruck erwecken, dass ein Produkt gesundheitliche Vorteile bietet.
Diese Beschränkungen könnten dazu führen, dass ein großer Teil des derzeitigen Sortiments an Nikotinbeuteln aus dem legalen Verkauf genommen wird. Der Entwurf enthält keine Einschätzung darüber, wie sich der Grenzwert von 4 mg/g auf erwachsene Raucher auswirken könnte, die stärkere Produkte als Ersatz für Zigaretten verwenden.
Die Regierung legt den Schwerpunkt auf die Ansprache junger Menschen
Die estnische Regierung erklärt, das zentrale Ziel bestehe darin, den Nikotinkonsum bei Kindern und Jugendlichen zu verringern.
Eine in dem Vorschlag zitierte Studie ergab, dass 57 Prozent der jungen Befragten, die E-Zigaretten nutzten, angaben, angenehme Aromen seien ein Grund für ihre Wahl gewesen. Offizielle Zahlen zeigen zudem, dass 29,2 Prozent der in den Jahren 2021 und 2022 befragten 11- bis 15-Jährigen bereits eine E-Zigarette ausprobiert hatten.
In der estnischen Umfrage zum Gesundheitsverhalten von Erwachsenen aus dem Jahr 2024 gaben 6,4 Prozent der 16- bis 65-Jährigen an, täglich nikotinhaltige E-Zigaretten zu konsumieren, während 11,8 Prozent diese mindestens mehrmals im Monat nutzten.
Der tägliche Zigarettenkonsum ist weiter zurückgegangen. Nach Angaben des estnischen Nationalen Instituts für Gesundheitsförderung sank er im Jahr 2024 auf 13,2 Prozent der 16- bis 64-Jährigen, verglichen mit 26 Prozent ein Jahrzehnt zuvor. Das Institut gab an, dass der Konsum alternativer Nikotinprodukte insbesondere in jüngeren Altersgruppen besonders schnell zugenommen habe.
Fokus auf Online-Bestellungen
Der umfassendere Gesetzentwurf würde zudem Estlands Beschränkungen für den Internet- und Versandhandel verschärfen.
Dadurch würde die Bestellung oder der Verkauf von Tabak und damit verbundenen Nikotinprodukten im Rahmen des inländischen oder grenzüberschreitenden Fernabsatzes zu einer Straftat werden. Privatpersonen könnten mit Geldstrafen von bis zu 300 Strafpunkten belegt werden, während Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro zu rechnen hätten.
Weitere Bestimmungen würden Beamte, Abgeordnete und Gemeinderäte dazu verpflichten, ihre Kommunikation mit Lobbyisten der Tabakindustrie offenzulegen. Einzelheiten wie Datum, Thema und Beteiligte würden mindestens vierteljährlich veröffentlicht und drei Jahre lang aufbewahrt.
Die Maßnahmen stellen eine der umfassendsten vorgeschlagenen Überarbeitungen der estnischen Nikotinvorschriften der letzten Jahre dar. Sollten sie verabschiedet werden, hätte dies unmittelbar zur Folge, dass die Auswahl an zulässigen Inhaltsstoffen für E-Zigaretten sowie an Nikotinbeuteln geringer würde und deren Nikotinkonzentrationen deutlich unter denen vieler derzeit im Handel erhältlicher Produkte lägen.

